Re: Baurechtswidrige Zustände


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Gesendet von Sepp am 04 Oktober, 2014 um 10:16:01:

Antwort an: Baurechtswidrige Zustände posted by Ferdinand kestennus am 03 Oktober, 2014 um 00:10:18:

Das Zitat "Widersprechen bauliche Anlagen, Grundstücke, Bauprodukte oder Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht oder ist dies zu besorgen, so kann die Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind." stammt vermutlich aus der Bauordnung des betreffenden Bundesland. Die Formulierung kann verleiht der Behörde ein Ermessen, das sie im Rahmer pflichtgemäßer Ermessensausübung ausfüllen muss. Sie entscheidet dabei auch, ob sie in betimmten Fällen tätig wird oder nicht (z.B.für die öffentliche Sicherheit unbedeutende Fälle). Zur Ermessensausübung siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen.

Das zweite Zitat dürfte wohl einer internen Regelung, Dienstanweisung oder einem Geschäftsverteilungsplan entnommen sein. Solche organisatorischen Regelungen innerhalb einer Behörde haben keine Auswirkung auf die o.g. Gesetzeslage.



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