Re: Genehmigung Pool


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bolanger am 08 September, 2014 um 09:54:59:

Antwort an: Re: Genehmigung Pool posted by Heinz am 08 September, 2014 um 05:51:12:

Hallo,

genehmigungsfreies Bauvorhaben bedeutet erstmal nicht, dass man sich nicht an das Baurecht halten muss. Genehmigungsfreies Vorhaben bedeutet nur, dass man selbst für die Einhaltung des Baurechtes zuständig ist.

Ich würde die Voranfrage einfach in folgender Weise stellen: "Bitte um Auskunft, ob der Poolbau wie skizziert baurechtlich zulässig ist" oder so ähnlich. Die Antwort darauf ist dann erstmal verbindlich. Sollte die Baubehörde dann der Meinung sein, keine verbindliche Antwort geben zu wollen, dann kostet die Voranfrage erstmal auch nicht viel und der finanzielle Schaden ist verschmerzbar.
Um auf der sicheren Seite zu sein gibt es aber nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Baubehörde gibt eine verbindliche Auskunft (s.o.) oder Sie beaunftragen einen Architekten oder andere bauvorlageberechtigte Person mit der Prüfung. Bei Fehleinschätzung muss der dann erstmal für seine Fehleinschätzung geradestehen.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: Kann man eine Bauvoranfrage bei einem Genehmigungsfreistellungsverfahren so einfach stellen? Ich weis, die Frage ist a bisserl komisch! Kommt da nicht die Antwort: es gibt keine Bauvoranfrage bei Genehmigungsfreistellungsverfahren! ? Abstrich könnte es mal probieren.
: Bekommt man da eine verbindliche oder unverbindliche Antwort? Folgt auf Bauvoranfrage nicht zwingend ein Bauantrag??

: Gruß


: : Hallo,

: : stellen Sie eine Bauvoranfrage an die Gemeinde und warten Sie die Antwort ab. Das ist das sicherste Verfahreun, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen.

: : Gruß,

: : Bolanger

:
: : : Hallo zusammen!

: :
: : : Ich würde mich über eine Einschätzung unseres Problems freuen.

: : : Zu unseren Vorraussetzungen:

: : : Wir wollen einen voll ins Erdreich eingelassenen Pool bauen. Wir haben einen Bebauungsplan ( aus dem wir nicht hundertprozentig schlau werden), müssen die Bayrische BO beachten, BauBG und BauNO! Wir haben ein Baufenster indem wir uns "aufhalten" sollten. Kein Aussenbereich! Genehmigungsfreistellungsverfahren!

: : : Die Anfrage an unser zuständiges Bauamt wurde folgen beantwortet :

: :
: : : ...Die Zulässigkeit eines Pools richtet sich nach den Vorschriften des Bebauungsplanes "WA .....sowie der Bayer. Bauordnung.

: : : Sollten Sie nicht sicher sein, ob ihr Bauvorhaben dem Bebauungsplan sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht, empfehlen wir Ihnen, ein Planungsbüro zu Rate zu ziehen."

: :
: : : Wir wollen natürlich unseren Pool am Rande unseres Grundstücks bauen, da berühren wir und überschreiten wir unser Baufenster.

: : : Wie können wir vorgehen, um sicher zu gehen, ob wir den Pool dort bauen dürfen. Kann doch nicht sein, dass ich ein Planungsbüro brauche!

: :
: : : Vielleicht kann uns der ein oder andere bei unserem Problem weiterhelfen??!!

: : : Danke, schönes WE





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]