Re: Genehmigung Pool


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Gesendet von Bolanger am 07 September, 2014 um 21:35:29:

Antwort an: Genehmigung Pool posted by Heinz am 06 September, 2014 um 18:19:13:

Hallo,

stellen Sie eine Bauvoranfrage an die Gemeinde und warten Sie die Antwort ab. Das ist das sicherste Verfahreun, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo zusammen!


: Ich würde mich über eine Einschätzung unseres Problems freuen.

: Zu unseren Vorraussetzungen:

: Wir wollen einen voll ins Erdreich eingelassenen Pool bauen. Wir haben einen Bebauungsplan ( aus dem wir nicht hundertprozentig schlau werden), müssen die Bayrische BO beachten, BauBG und BauNO! Wir haben ein Baufenster indem wir uns "aufhalten" sollten. Kein Aussenbereich! Genehmigungsfreistellungsverfahren!

: Die Anfrage an unser zuständiges Bauamt wurde folgen beantwortet :


: ...Die Zulässigkeit eines Pools richtet sich nach den Vorschriften des Bebauungsplanes "WA .....sowie der Bayer. Bauordnung.

: Sollten Sie nicht sicher sein, ob ihr Bauvorhaben dem Bebauungsplan sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht, empfehlen wir Ihnen, ein Planungsbüro zu Rate zu ziehen."


: Wir wollen natürlich unseren Pool am Rande unseres Grundstücks bauen, da berühren wir und überschreiten wir unser Baufenster.

: Wie können wir vorgehen, um sicher zu gehen, ob wir den Pool dort bauen dürfen. Kann doch nicht sein, dass ich ein Planungsbüro brauche!


: Vielleicht kann uns der ein oder andere bei unserem Problem weiterhelfen??!!

: Danke, schönes WE





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