Re: Reihenhaus - Gauben


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Gesendet von Bauassessor am 19 August, 2014 um 10:06:52:

Antwort an: Reihenhaus - Gauben posted by Ahmet am 14 August, 2014 um 16:42:31:

Hallo,

falls Ihre Nachbarin überhaupt klagt, welcher Schaden entsteht Ihnen dann (außer Zeitverzögerung)? Wenn Sie eine Baugenehmigung in Abstimmung mit dem Bauamt haben, sind Sie doch schon in einer sehr guten Position. Dann müsste schon das Bauamt grobe Fehler bei der Erteilung der Genehmigung gemacht haben, damit Sie vor Gericht verlieren...


: Guten Tag,
: wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung und haben ein Eckhaus gekauft. Nun habe wir bei unserem Architekten einen Umbau des Hauses planen lassen. Es sollen 2 Gauben entstehe, vorne und hinten. Die Planung wurde zusammen mit dem Bauamt gemacht weil man weiss das die Nachbarin Probleme machen kann. Wir haben vor kurzem unsere Baugenehmigung erhalten. Wir haben unserer Nachbarin einen netten Brief geschrieben. Sie hat sofort zurückgeschrieben dass wir ihr dach nicht betreten dürfen um die Gauben zu verkleiden. Wir haben auf das Hammerschlagsrecht im Nachbarschaftsgesetz verwiesen und ihr alles notwendige an Unterlagen gegeben. Sie sagte das sie gegen den Bauantrag klagen will. Hat sie bei sowas eine chance? Sie macht uns angst und sagt ... das mit dem umbau geht nicht. Wir haben bereits handwerker bestellt weil wir dachten dass es keine probleme gibt. Wenn sie klagt und verliert. kann ich sie dann auf schadensersatz verklagen? Was kann ich machen um sie zu überzeugen?
: A.u.A.K.





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