Re: Frage zu


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Gesendet von Bolanger am 15 August, 2014 um 20:30:47:

Antwort an: Frage zu posted by josch260367 am 15 August, 2014 um 18:07:19:

Hallo,

klären Sie doch erst die Frage, nach welchen Plänen der Vermesser und der Architekt gearbeitet haben. Hat der Architekt schon Pläne eines Vermessers gehabt und danach dann den Lageplan erstellt? Hat der Vermesser dann nach diesen Plänen gearbeitet? Ich bin zuversichtlich, dass Ihnen einiges klarer wird, wenn diese Fragen geklärt sind. Danach können Sie sich dann Gedanken machen, wer welchen fehler begangen hat und wer dann dafür geradezustehen hat. Das scheint noch nicht ganz klar zu sein.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: ein Vermeser, der von der Baufirma ohne unser Wissen/Einwilligung beauftragt wurde, hat unseren Bauplatz falsch eingemessen. Die Baufirma hat den Vermesser beaufragt, da er zwar Pläne des Architekts hatte, aber wohl genau wissen wollte wo die Baugrube, Bodenplatte hinsollte.
: D.h. entgegen den Plänen des Architekten, welche er hatte, hat er die Baugrube und jetzt auch die Bodenplatte bzw. das Erdgeschoss, falsch eingemessen. Das Haus ist mehr als 2 m versetzt, d.h. es entstehen uns Kosten wie Änderung (Tektur) beim Plan, erneute Vermessungskosten, vor allem aber nicht genau messbare Kosten wie Ärgernis für uns, Wertminderung, weil z.B. eine Terasse nicht mehr passt, Probleme beim Garagenbau aufgrund geänderter Abstände zu den Nachbarn u.u.u.
: Es würde sich vermutlich ein Gang zu einem Rechtsanwalt lohnen bzw. da wir richtig liegen und der Vermesser den Fehler gemacht hat, müssten wir doch wohl die Rechtsanwaltskosten auch ersetzt bekommen oder irre ich mich da?!

: MfG





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