Re: Erlaubte Zaun-/Heckenhöhe


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Gesendet von Bolanger am 19 Juli, 2014 um 21:37:51:

Antwort an: Erlaubte Zaun-/Heckenhöhe posted by Charmides am 19 Juli, 2014 um 11:45:36:

Hallo,

typischerweise werden solche Höhen an der Höhe des ursprünglichen Geländes bemessen. Weder derjenige, der Aufschüttet, noch der der abgräbt soll dadurch einen Vorteil haben.

Gruß,

Bolanger

: Hallo alle, mir ist nicht klar, ab wo die erlaubte Höhe der Einfriedung gerechnet wird. Auf dem Nachbargrundstück wurde gebaut, und statt des bisherigen ebenerdigen Verlaufs wurde das gesamte Nachbargrundstück um ca. 50 cm erhöht und gegenüber meinem Grundstück mit einer Betonwand abgestützt (direkt am Grenzverlauf). Gilt die erlaubte Heckenhöhe dann ab meinem tiefer gelegenen Grundstück oder ab dem jetzt höheren Grundstück des Nachbarn?

: Viele Grüße,

: Charmides





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