Baugrenze § 23 BauNVO


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Gesendet von Paul am 14 Juli, 2014 um 16:30:38:

Mein Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes § 30 BauGB. Die Baugrenze ist dort M 1 : 500 mit einer 1 mm dicken "Stich - Strich - Punkt" Linie dargestellt, eine Vermassung ist nicht vorhanden. Die Liniendicke bedeutet im Grundriss 50 cm.
Nun meine Frage:
Gehört die Liniendicke zur bebaubaren Fläche.

Gerne warte ich auf Antworten



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