Re: Wasserschaden wegen der suspekten Dachrinnenistallation des Nachbarn


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Gesendet von Markus Reinartz am 08 Juli, 2014 um 14:49:13:

Antwort an: Wasserschaden wegen der suspekten Dachrinnenistallation des Nachbarn posted by Melanie am 27 Mai, 2014 um 17:28:41:

Na Wasser von einem Grundstück darf schon auf das andere Grundstück laufen. Stellen Sie sich vor, was ein Landwirt mit viel Grundbesitz zu tun hätte, wenn es andem nicht so wäre.

Allerdings darf Wasser von einer baulichen Anlage nicht auf das Grundstück des Nachbarn gelangen. Insofern sind bauliche Anlagen entsprechend zu entwässern.

Ansonsten gilt das Prinzip des Ableitens.

Reden Sie mit Ihrem Nachbarn und sollte das nichts fruchten, beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt ansonsten halt holen Sie sich anwaltliche Hilfe hinzu.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Wir haben uns vor einiger Zeit ein Haus gekauft. Heute lief und das Wasser dann regelrecht im Haus die Wand hinunter.
: Wir haben hier Grenzbebauung und neben unserem Haus steht die Garage des Nachbarn. Der lässt nun das ganze Regenwasser von seinem 2 Familienhaus auf die Garage ablaufen und das Wasser flutet nun quasi unser Haus. Wie sollen wir am besten vorgehen? Was für Rechte haben wir?
: Ich habe bereits Bilder von der Dachrinnenkonstruktion und der Wasserflecken gemacht, damit wir auch was in der Hand haben.





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