Re: nicht genehmigte Nutzungsänderung?


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Gesendet von Bauassessor am 08 Juli, 2014 um 11:08:42:

Antwort an: Re: nicht genehmigte Nutzungsänderung? posted by Bolanger am 08 Juli, 2014 um 06:51:07:

Hallo,

sofern das Haus als Wohnhaus genehmigt wurde, darf nicht einfach eine gewerbliche Nutzung ohne Nutzungsänderungsantrag dort realisiert werden.

Insofern besteht - je nach dem, was genehmigt wurde - die Möglichkeit, dass Sie als Eigentümer seitens der Verwaltung aufgefordert werden, die gewerbliche Nutzung unverzüglich einzustellen.

Das müssen Sie dann mit dem Mieter regeln. Insofern besteht da schon ein Handlungsbedarf.

Je nach gewerblicher Nutzung (z.B. ein Steuerbüro o.ä.) kann es aber auch sein, dass das in einem Wohngebiet zulässig ist (dann aber halt nur mit Nutzungsänderungsantrag).

Dabei muss auch geprüft werden, ob die gewerbliche Nutzung überwiegend in dem Haus stattfindet oder nur untergeordnet in einzelnen Räumen.

: Hallo,

: das ist erstmal eine Frage des Mietrechts und nicht des Baurechts. Wenn Ihnen die Nutzung nicht gefällt, dann kündigen Sie dem Mieter, denn er benutzt die zu Wohnzwecken vermietete Immobilie nicht zweckgemäß und verstößt damit gegen die Pflichten des Mietvertrages. Alternativ untersagen Sie ihm die Nutzung nochmals mit Hilfe eines Anwaltes, wenn nicht schon geschehen.

: Gruß,

: Bolanger


: : Hallo. Wir sind Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses in Bayern. Letztes Jahr erfuhren wir durch Zufall, dass der Mieter in unserem Haus, hauptberuflich ein Gewerbe betreibt und dies auch bei der zuständigen Gemeinde angemeldet hat. Der Mieter war bereits vorher Selbstständig jedoch hat er kurzer Hand seinen Firmensitz inkl. angestellten Personal in unser Haus verlagert. Der Mieter wurde von uns dazu bereits mehrmals abgemahnt und aufgefordert das Gewerbe einzustellen. Beim zuständigen Bauamt ist unser Haus als Einfamilienhaus eingetragen. Kann das Rechtens sein dass der Mieter einfach so sein Gewerbe ummeldet und braucht es dafür nicht eine Nutzungsänderung unseres Hauses? Kann das Bauamt diesbezüglich etwas unternehmen?




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