Urheberrecht von Ausführungsplänen


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Gesendet von Bushwick_Phil am 15 Juni, 2014 um 15:38:44:

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht von Ausführungsplänen:

Ein Planungsbüro erstellt eine Ausführungsplanung einschl. funktionaler Leistungsbeschreibung für ein Bauvorhaben; auf Grundlage dieser funktionalen Leistungsbeschreibung wird ein Generalbauunternehmer
mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Die Leistungen des Planungsbüros werden vom Bauherren bezahlt.

Vor Ausführungsbeginn hat der Bauherr noch geringfügige
Umplanungswünsche, die auch im planerischen Rahmen vom Generalbauunternehmer übernommen werden sollen.

Der GU verwendet die ursprünglich vom Planungsbüro erstellten Ausführungspläne (die dem GU im dwg-Format vorliegen) 1:1 zur eigenen Planerstellung, wobei nur minimale Ergänzungen zusätzlich eingetragen werden. Der Plankopf des Planungsbüros wurde schlichtweg gegen den Plankopf des GU's ausgetauscht.

Ist diese Vorgehensweise des GU in irgendeiner Form legitim ? Die Zeichnungen des Planungsbüros trugen einen entsprechenden Schutzvermerk.

Ich bedanke mich vorab und wünsche einen schönen Abend!



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