Re: sichtschutz----massiv. an meiner grundstücksgrenze


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Gesendet von Dirk Baumeister am 27 Mai, 2014 um 12:23:23:

Antwort an: Re: sichtschutz----massiv. an meiner grundstücksgrenze posted by Bauassessor am 27 Mai, 2014 um 09:25:35:

Natürlich darf man jederzeit und so oft man will auf seinem Hof grillen. Man darf damit nur die Nachbarn nicht über Gebühr dadurch belästigen ...

Die Grenzen sind aber (wie so oft) fließend.

: Hallo,

: ein Sichtschutz ist - sofern im Bebauungsplan nichts explizit geregelt ist - bis zu einer bestimmten Höhe (ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht) problemlos und ohne Nachbargenehmigung möglich.

: Warum Sie allerdings auf Ihrem Hof nicht grillen dürfen sollen, erschließt sich mir nicht. Es gibt zwar eine Rechtsprechung zu "Grillbelästigungen" von Nachbarn, aber die beziehen sich auch Grillen auf dem Balkon in Mehrfamilienhäusern...


:
: : sehr geehrte damen und herren. als wir damals unser grundstück mit wintergarten vervollständigten wollten,....gab s ne menge einzu reichen,...brandschutzmauer...einwilligung des nachbarn s, zeichnungen eines architekten.----usw. wie ist die rechtslage i. m. ?????mein lieber nachbar baut n masssiven sichtschutz direkt hinter d. grundstücksgrenze---und ich darf lt. seiner aussage nicht mal in meinem eignem hof grillen.... was soll diese idiodie




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