Re: Dachmbau bei vermietetem Gebäude


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Gesendet von Bolanger am 19 Mai, 2014 um 20:47:33:

Antwort an: Dachmbau bei vermietetem Gebäude posted by Stoff am 16 Mai, 2014 um 12:35:56:

Hallo,

warum sollten denn die unteren Wohnungen leer gezogen sein müssen, wenn am Dach gearbeitet wird? Solange die Vorschriften zur Sicherheit und Lärmschutz eingehalten werden, kann unten wohnen wer will.

Ggf. können die Mieter der unteren Wohnungen aber die Miete wegen des Baulärms mindern.

Gruß,

Bolanger


: eine ca. 100 Jahre alte Immobilien, bisher Etagenweise an mehrere Parteien vermietet, soll so umgebaut werden, dass u.a. die Dachgeschosswohnung zum Eigenbedarf der Vermieter völlig umgebaut und modernisisert wird und in den anderen Etagen wesentlich größere Wohnungen entstehen.
: Zu den Umbauten zählen neben der Sanierung des alten, dichten Daches der Neubau von Gauben die etwa 70% der Traufseitenlänge ausmachen.
: Darf mit der kompletten Sanierung des Daches begonnen werden, wenn der Leerzug der Wohnungen unterhalb des Dachgeschosses noch nicht abgeschlossen ist?





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