Re: 2FH + 3 ungenehmigte Wohnungen führen zu Ungültigkeit einer 12 Jahre alten Baugenehmigung?


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 29 April, 2014 um 09:55:56:

Antwort an: 2FH + 3 ungenehmigte Wohnungen führen zu Ungültigkeit einer 12 Jahre alten Baugenehmigung? posted by AA am 28 April, 2014 um 13:48:35:

Ich kann mich Herrn Baumeister eigentlich nur anschließen, würde aber noch auf eine kleinen Widerspruch hinweisen:
Sie schreiben, dass das Dachgeschoss vor zwölf Jahren im im Wege der Freistellung nach § 67 BauO NW geändert/ausgebaut wurde. Demnach dürften Sie dafür gerade keine Baugenehmigung haben. Insofern wäre es auch keine "erneute" Verpflichtung.
Zudem kann ich mir nicht recht vorstellen, dass ihr Bauordnungsamt völlig unvermittelt eine Genehmigung für das Dachgeschoss fordert. Entweder hat es Zweifel daran, dass der derzeitige Zustand dem des Freistellungsverfahrens entspricht oder für den derzeitigen Zustand die Voraussetzungen für ein Freistellungsverfahren gar nicht vorliegen/vorlagen oder das Vorhaben gar unzulässig war. Was aber im Freistellungsverfahren gar nicht geprüft wurde. Das ist die Krux mit der Freistellung. Da ist der Bauherr/Eigentümer selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Wenn alles korrekt ist, müssten Sie das ja anhand der Unterlagen (so sie denn richtig sind) aus dem Freistellungsverfahren belegen können.
Sollte das Freistellungsverfahren seinerzeit fehlerhaft gewesen sein oder unzulässigerweise beschritten worden sein, ginge das allein zu Ihren bzw. des Bauherren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen,
H. Hallmackenreuther




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