Re: Nutzungsänderung F90


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Gesendet von Bauamt am 01 April, 2014 um 17:22:58:

Antwort an: Re: Nutzungsänderung F90 posted by Günther H. am 31 März, 2014 um 17:36:30:

: Also es handelt sich um ein Gewerberaum in Hessen, folglich ist die HBO die Rechtsgrundlage.
: Laut HBO ist die F90 Pflicht wenn es sich um eine wesentliche Nutzungsänderung handelt. Fraglich ist ob in unserem Fall dies vorliegt.

Eine Kunstwerkstatt (Handwerk) ist baurechtlich etwas anderes als ein Laden (Verkauf).

Werkstätten haben in aller Regel andere Öffnungszeiten, Besucher/Kundenzahlen, Emissionen (z.B. Maschinenlärm) als Verkaufsläden.

Der Begriff des "Gewerbes" ist baurechtlich viel zu pauschal und deshalb nicht aussagekräftig.




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