Re: bauen im außenbereich


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Gesendet von Bauassessor am 18 März, 2014 um 09:42:23:

Antwort an: Re: bauen im außenbereich posted by martin am 17 März, 2014 um 20:48:38:

Hallo,

ich kenne mich mit dem Baurecht vor Gründung der BRD leider gar nicht aus - ich gehe mal davon aus, dass Sie eine genehmigte - und immer noch gültige - Nutzung haben.

Wenn Sie jetzt eine Erweiterung planen, richtet sich das aber nach dem aktuell geltenden Recht nach § 35 BauGB. Und da gibt es den besonderen Schutzanspruch, dass der Außenbereich eigentlich gar nicht bebaut werden soll und nur für bestimmte, privilegierte Nutzungen baulich genutzt werden darf.

Wenn dann noch besondere Schutzansprüche aus dem Wasserrecht (Trinkwasserschutzzone) dazukommen, die schon seit 40 Jahren rechtswirksam sind, dann sehe ich wenig Chancen für eine Erweiterung.

Letztlich ist das aber alles auch ein bißchen Good-Will der beteiligten Behörden. Was heißt verhältnismäßige Erweiterung?

Gruß,

Bauassessor

: hallo bauassessor,

: priviligiert nach 35... es ist kein landwirtschaftlicher betrieb und kein atomkraftwerk. es ist 1943 als wohnhaus genehmigt, Bauberechtigungsschein liegt vor.
: §35 abs. 4 1-6 wird ignoriert. denn dort steht, ersatzbau...erweiterung wohngebäude auf bis zu 2 wohnungen und und und...
: desweiteren versasgt die gemeinde die zustimmung § 35, abs 3 satz 5... es steht unterhalb ein we bungalow, eine alte mühle und ich... und ich zerstöre den erhohlungswert und verschandel das landschaftsbild...??? unglaublich!
: gesicherte erschließung... ??? welche angezweifelt wird, dann wäre ja der bauberechtigungsschein von 43 unwirksam, denn das ist voraussetzung um ein grundstück zu bebauen. oder sehe ich das falsch?

:
: : Hallo Martin,

: : haben Sie denn eine privilegierte Nutzung gemäß § 35 BauGB?

: : Ist Ihre aktuelle Nutzung auch genehmigt?

: : Gruß,
: : Bauassessor

: : : Angenommen, ich kaufe ein Wohnhaus von 1943...
: : : in den 70er jahren hat sich um dieses wohnhaus herum eine Trinkwasserschutzzone 2 gebildet.
: : : nun möchte ich eine verhältnissmäßige wohnflächenerweiterung beantragen, da sich die einwohnerzahl verändert.
: : : habe ich eine chance auf eine baugenehmigung?

: : : danke martin





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