Re: bauen im außenbereich


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Gesendet von martin am 17 März, 2014 um 20:48:38:

Antwort an: Re: bauen im außenbereich posted by Bauassessor am 17 März, 2014 um 17:29:01:

hallo bauassessor,

priviligiert nach 35... es ist kein landwirtschaftlicher betrieb und kein atomkraftwerk. es ist 1943 als wohnhaus genehmigt, Bauberechtigungsschein liegt vor.
§35 abs. 4 1-6 wird ignoriert. denn dort steht, ersatzbau...erweiterung wohngebäude auf bis zu 2 wohnungen und und und...
desweiteren versasgt die gemeinde die zustimmung § 35, abs 3 satz 5... es steht unterhalb ein we bungalow, eine alte mühle und ich... und ich zerstöre den erhohlungswert und verschandel das landschaftsbild...??? unglaublich!
gesicherte erschließung... ??? welche angezweifelt wird, dann wäre ja der bauberechtigungsschein von 43 unwirksam, denn das ist voraussetzung um ein grundstück zu bebauen. oder sehe ich das falsch?


: Hallo Martin,

: haben Sie denn eine privilegierte Nutzung gemäß § 35 BauGB?

: Ist Ihre aktuelle Nutzung auch genehmigt?

: Gruß,
: Bauassessor

: : Angenommen, ich kaufe ein Wohnhaus von 1943...
: : in den 70er jahren hat sich um dieses wohnhaus herum eine Trinkwasserschutzzone 2 gebildet.
: : nun möchte ich eine verhältnissmäßige wohnflächenerweiterung beantragen, da sich die einwohnerzahl verändert.
: : habe ich eine chance auf eine baugenehmigung?

: : danke martin




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