Re: Baufenster änderung


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Gesendet von Bolanger am 10 März, 2014 um 20:09:39:

Antwort an: Baufenster änderung posted by Kiefersauer Anton am 10 März, 2014 um 18:45:18:

Meinen Sie mit Bauplan einen Bebauungsplan?

Den darf die Gemeinde nahezu willkürlich ändern. Es gibt gewisse Prozedere, die eingehalten werden müssen, und die Änderungen müssen auch begründet sein. Im Zuge des Änderungsverfahrens gibt es dann meist eine Bürgeranhörung, damit jeder seine Anregungen und Bedenken vortragen kann. Diese werden dann berücksichtigt oder auch nicht.

Im Nachhinein wird es meist schwer, an einem bebauungsplan etwas zu ändern, denn die persönlichen Wünsche hätten ja im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren eingebracht werden können.

Gruß,

Bolanger

: kann eine Gemeinde einen bestehenden Bauplan ohne einwilligung der eigentümer ändern (das Baufenster drehen) der Bauplan wurde 1996 erstellt und wird jetzt im zuge einer erweiterung geändert





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