Re: Vollgeschosse - kein Bebauungsplan


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Gesendet von Dirk Baumeister am 30 Januar, 2014 um 14:08:47:

Antwort an: Re: Vollgeschosse - kein Bebauungsplan posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 Januar, 2014 um 13:43:42:

"vorherrschende Siedlungscharakter" kennt weder das BauGB noch irgendeine Bauordnung.

Maßgeblich in Gebieten nach §34 BauGB sind "Art un Maß der baulichen Nutzung" im "maßgeblichen Umfeld" und beim "Maß der baulichen Nutzung" ist auf diejenigen Elemente abzustellen, die nach Außen wirksam werden. Das sind nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG in der Regel Höhen und Abmessungen der Gebäude, nicht aber die Geschossigkeiten.

: hallo Joschi76,
: massgebend ist der "vorherrschende Siedlungscharakter" und nicht die Geschossigkeit.
: Ein guter Architekt sollte es bei Ihnen schon schaffen, alle Wünsche zu bündeln und zu realisieren!





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