Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse


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Gesendet von Dirk Baumeister am 25 Januar, 2014 um 18:51:35:

Antwort an: Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse posted by Junior am 24 Januar, 2014 um 13:06:10:

: Vielen Dank für die Antworten.
: Nur das ist so schwammig, und der Paragraph sehr vielfälltig.

Nö ... der §34 BauGb ist nicht schwammig. Der ist sogar ziemlich eindeutig und bezieht sich nur auf Bebauung und nicht auf Einfriedungen. Der hilft bezüglicher der Zulässigkeit einer Einfriedung also nicht weiter.
Dann ist die Einfriedung nach dem NachbG zu beurteilen und da gilt das "ortsübliche" als zulässig. In NRW sind, wenn sich keine ortsübliche feststellen lässt, Einfriedungen bis 1,20 Höhe zulässig.


: "Geht es um Abstandflächen müssen die zugehörigen Regeln eingehalten werden. In NRW §6 BauO NRW, der Einfriedungen bis 2 m Höhe von den Abstandflächen freistellt. "

: Wie kann ich diesen Hinweis verstehen?

Äh ... wie lautet denn die Frage zu dem Hinweis? §6 BauO NRW sagt, dass Einfriedungen bis zu 2,0 m Höhe keine Abstandflächen auslösen ... das steht da aber schon. Und nun?




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