Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse


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Gesendet von Junior am 24 Januar, 2014 um 13:06:10:

Antwort an: Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse posted by Dirk Baumeister am 24 Januar, 2014 um 10:16:45:

Vielen Dank für die Antworten.
In dem Ort gilt kein festgelegter Bebauungsplan. Infolgedessen regelt sich das Baurecht nach §34 Innenbereich ("Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile") - das wurde uns so gesagt. Nur das ist so schwammig, und der Paragraph sehr vielfälltig.

"Geht es um Abstandflächen müssen die zugehörigen Regeln eingehalten werden. In NRW §6 BauO NRW, der Einfriedungen bis 2 m Höhe von den Abstandflächen freistellt. "

Wie kann ich diesen Hinweis verstehen?

Vielen Dank und Gruß





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