Re: Freie Wahl des Prüfstatikers


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Gesendet von Dirk Baumeister am 20 Januar, 2014 um 16:09:09:

Antwort an: Re: Freie Wahl des Prüfstatikers posted by Groß am 20 Januar, 2014 um 13:41:52:

Wieso kann Ihnen die (anordnende) Behörde oder der bauvorlageberechtigte Planer die Frage nicht beantworten?

Normalerweise kann der Antragsteller einen Prüfstatiker vorschlagen. Wer eine entsprechende Leistung anbietet, sollte auch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Behörde kann den Prüfer ablehnen und auch einen bestimmten Prüfer festlegen. Die Kosten sind, wie die Genehmigungsgebühren auch, vom Antragsteller zu tragen und in der Gebührenordnung festgelegt.

: : Hallo Hermann,
: danke für die Ergänzung. Da es sich im konkreten Fall um einen Sonderbau handelt, hat man angeordnet. Jetzt stellt sich nur noch die Frage ob mit "bestimmten Prüfingenieuren" gemeint ist, dass das Amt diese selbst bestimmt oder die Prüfingenieure eben eine bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.





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