Re: Freie Wahl des Prüfstatikers


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Januar, 2014 um 23:14:41:

Antwort an: Re: Freie Wahl des Prüfstatikers posted by Groß am 17 Januar, 2014 um 12:14:33:

Hallo Groß,
in Niedersachsen gilt: Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann (!)anordnen, daß bautechnische Prüfungen nach Satz 1 für bestimmte bauliche Anlagen nur von bestimmten Prüfingenieuren ausgeführt werden dürfen.



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