Freie Wahl des Prüfstatikers


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Groß am 16 Januar, 2014 um 16:10:21:

Hat das Bauamt das Recht zu bestimmen, dass die Prüfung der Statik im eigenen Hause erfolgt, bzw. einen externen Prüfstatiker damit beauftrag? Wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage.
Oder, hat nicht der Bauherr, der ja diese Leistung (Prüfgebühren) bezahlt, damit auch das Recht rechtzeitig vor Baubeginn eine geprüfte (Prüfstatiker seiner Wahl, ggf. auch aus einem anderen Bundesland)Statik einzureichen.
Danke schon mal.
P. Groß



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]