Re: Betriebsleiterwohnung


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Gesendet von Bauamt am 04 Januar, 2014 um 18:49:33:

Antwort an: Betriebsleiterwohnung posted by return am 02 Januar, 2014 um 23:33:29:

Wenn nicht einmal der Betriebsinhaber die betrieblichen Gründe nennen kann, wie kann es dann jemand anderes ?

Offensichtlich gibt es halt dann keine betrieblichen Gründe.

: Hallo liebes Forum, ich hätte gern einen Rat.
: Mein Lebensgefährte hat seit 10 Jahren eine gewerbliche, sehr große Immobilie in einem Gewerbegebiet, in dem auch laut Bebauungsplan, Wohnungen für Betriebsinhaber oder -leiter zugelassen sind.
: Er hat ein Planungsbüro, ein Büro für seine hauptberufliche Tätigkeit als Außendienstler und ich plane dort meine Versicherungsagentur.
: Wir würden gern dort unsere Wohnung einrichten und wissen keine Formulierung, die die Verbundenheit zwischen Betrieb und Firma darstellt. Betriebliche Gründe, die eine solche Wohnung als sinnvoll dort erscheinen lassen. Vor einigen Jahren gab es schon einmal eine Ablehnung. Vielleicht hat jemand einen Tipp für uns.
: Vielen Dank und lG





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