Abgeschickt von pjf am 28 Februar, 2012 um 00:47:39
Antwort auf: Re: Neubau an Grundstücksgrenze nach Abriss von Bauamt am 25 Februar, 2012 um 16:58:46:
Absolut richtig, ich habe in ähnlich gelagerten Fällen in der Regel (Bei Baugenehmigungsplicht) geraten, mit dem Abriss zu warten, bis die Baugenehmigung bestandskräftig geworden ist, das heisst, nicht mehr angefochten werden kann.
Denn mit einem bereits erfolgtem Abriss ist auch der Bestandsschutz futsch.
Gruss
pjf
: Das bestehende Haus ist wegen des unzureichenden Grenzabstandes rechtswidrig, aber bestandsgeschützt.
: Ein neues Haus muss sich an die aktuellen Gesetze halten, sodass es zu einer Ablehnung des Bauantrages kommen kann.
: Dass das Grundstück dann zu schmal ist, spielt keine Rolle. Keiner hat den Eigentümer dazu gezwungen, ein so kleines Grundstück aus einem größeren herauszuteilen bzw zu kaufen.
:
: : Hallo,
: : ein altes Einfamilienhaus (8m breit) und ziemlich nahe an der Grundstücksgrenze erbaut (0,5m Abstand) soll abgerissen werden und durch einen Neubau der selben Größe ersetzt werden.
: : Ein Einhalten des vorgeschriebenen Abstandes von 3m zur Grundstücksgrenze ist wegen dem schmalen Grundstück von nur 11m Breite nicht möglich.
: : Die Nachbarn wären einverstanden wenn der Altbau abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird.
: : Kann es dennoch zur Ablehung des Neubauvorhabens kommen?
: : Eine noch teuere Kernsanierung würde schließlich das selbe Ergebnis bringen.
: : Vielen Dank vorab für ein paar Antworten!