Re: Geländeerhöhung NRW Auflage Baugenehmigung


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Abgeschickt von K.D. am 09 Dezember, 2004 um 16:34:56

Antwort auf: Geländeerhöhung NRW Auflage Baugenehmigung von sandra am 08 Dezember, 2004 um 16:30:45:

: In unserer Baugenehmigung haben wir als Auflage bekommen, daß Geländeerhöhungen unseres Grundstücks an der Grundstücksgrenze zu einem noch nicht verkauften Baugrundstück untersagt sind. Entsprechende Grundlagen dazu gibt es nicht im Bebauungsplan. Wenn wir uns nun mit unserem späteren Nachbar auf eine gemeinsame Aufschüttung einigen, ist diese Auflage dann nichtig, weil es sich bei Aufschüttungen unter 2m in NRW um genehmigungsfreie Vorhaben handelt? Anders gefragt, kann ein nach den entsprechenden Gesetzen und Bebauungsplan genehmigungsfreies Bauvorhaben (Aufschüttung) per Auflage in der Baugenehmigung willkürlich untersagt werden?


Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Vielleicht ist die Erdanschüttung schon in einer Höhe vorgesehen, die sich auf nachbarliche Belange auswirkt.

Wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt, fragt doch im Bauamt mal nach den Gründen. Die können sich nämlich aus diversen anderen Vorschriften außer dem B-Plan ergeben. Wenn ihr meint, ihr seid im Recht, könntet ihr, vorausgesetzt ihr habt die Frist nicht versäumt, Widerspruch einlegen.


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