Abgeschickt von Bernd Schlüter am 14 Dezember, 2009 um 14:32:25
Antwort auf: Re: in Teilflächen überarbeitete Bebauungspläne von Bauassessor am 14 Dezember, 2009 um 13:03:48:
: Hallo Bauassessor,
wie ist die Fläche der Aufenthaltsräume im Staffelgeschoß bei der GFZ in einem solchen Fall zu berücksichtigen?
: für das Plangebiet gilt immer die Baunutzungsverordnung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung / Inkrafttretung. Somit gelten für die Grundstückanteile nun 2 unterschiedliche BauNVOs
:
: : Hallo,
: : ich weiß nicht weiter. Wer kann mir helfen?
: : Ein Bebauungsplan ist von vor 1990. Eine vereinfachte Änderung in einer Teilfläche ist kürzlich rechtskräftig geworden.
: : Ein Bauvorhaben befindet sich in dieser kleineren Fläche und hat aber Grundstücksanteile ausserhalb der vereinfachten Änderung.
: : Kann nun über das gesamte Vorhaben die neueste Baunutzungsverordnung Anwendung finden ? (z.B. Nichtanrechenbarkeit des Staffelgeschosses auf die GFZ,..)