Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Dezember, 2009 um 22:07:48
Antwort auf: Re: Garage auf der Grundstücksgrenze in NRW von Dirk Wehm am 10 Dezember, 2009 um 20:16:04:
Die Größe des Grundstücks ist erstmal nicht der Maßstab für die Zulässigkeit. Konkretes erfahren Sie aber sicher auf dem Bauamt.
: Vielen Dank für ihre Antwort aber eine Frage hab ich noch wir haben ein sehr kleines Grundstück 220 qm kann das daran scheitern.