Wohnflächenberechnung


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Abgeschickt von Herbert Helmle am 09 Dezember, 2009 um 16:26:19

Ich habe ein Verständnisproblem mit der Wohnflächenverordnung §3 Abs 3 Nr. 1: Eine Vormauerung bleibt bei der berechnung dann außer Betracht, wenn diese höher ist als 1,5 m und größer 0,1 qm. Dies bedeutet aber doch, dass man ein 1,49 m hohes Podest mit 3 qm Fläche einbauen könnte und es trotzdem zur Wohnfläche zählt.
Und: Eine Vormauerung in einer Höhe von 0,2 m und einer Fläche von 1 qm zählt ebenfalls zur Grundfläche.
Ist die Vorschrift evtl. im Sinne von oder gemeint. Die Grundfläche wird dann nicht hinzugezählt, wenn die Höhe 1,5 m oder die Fläche o,1 qm überschritten ist.
Wer kann mir da weiterhelfen ?
Danke
Herbert Helmle



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