Abgeschickt von JS am 03 Dezember, 2009 um 11:13:13
Antwort auf: Nachträgliche Wärmedämmung bei Grenzbebauung von K. Landmann am 03 Dezember, 2009 um 10:34:22:
Das Nachbargrundstück dürfen Sie für die Wärmedämmung nicht benutzen.
Ebenso ist der Dachüberstand unzulässig.