Abgeschickt von Gast am 24 November, 2009 um 10:53:10:
Antwort auf: der Klassiker: Nachbars Zaun auf unserem Grundstück von Kamener am 23 November, 2009 um 15:35:26:
Hallo,
es gibt in vielen Bundesländern so genannte Nachbarrechtsgesetze. Dort ist meistens geregelt, dass ein Anspruch auch Beseitigung einer Einfriedung im Falle des Überbaus nach Ablauf bestimmter Fristen ausgeschlossen ist.