Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 November, 2009 um 08:47:53
Antwort auf: Re: Wohnungstrennwand von Oberh.... am 20 November, 2009 um 18:43:47:
... aber es IST halt nicht vereinbart ... in einem Rechtsstreit würde sich die Frage genau darum drehen.
: Hi!
: Danke für die Rückmeldung.
: Im Vertrag steht "Wohnungstrennwand".
: Die Bauherren haben in den Vertragsverhandlungen (2 volle Tage) eindeutig und ausführlich diskutierend auf eine zweischalige Wand aus Gründen des Schallschutzes bestanden.
: So wurden als Beispiele genannt: A läuft über die Treppe und B soll es nicht hören ...
: Und B schlägt die Backofentüre zu, ohne dass A vom Sofa fällt ... (;-))
: Eine getrennte Bodenplatte wurde nicht vereinbart, wäre aber ohne großen Mehraufwand durchführbar gewesen.
: Der Vorschlag wurde auch nicht vom GU gemacht.
: Sicherlich hätten die Bauherren hier auch einen Mehrpreis akzeptiert.
: Mit freundlichen Grüßen
: O.O.