Abgeschickt von Jan Münz am 18 November, 2009 um 19:59:27
Antwort auf: Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet von Jan Münz am 17 November, 2009 um 18:09:18:
Erst mal danke für die Antworten.
Hier noch ein paar Ergänzungen:
Ja die Stadt hat die Grundstücke verkauft. Gründe für die Nutzungsbeschränkung sollen laut Stadt sein, das man sich dort dann beschwerden könnte/würde das es zu laut ist.
Der Ratsbeschluss wurde beschlossen weil es in einem andern Ortsteil Probleme mit einem Bewohner gab der in der Nähe eines Gewebegebietes gewohnt hat.
Danach gab es nur noch Grundstücke mit der Nutzungsbeschränkung.
MFG
Jan
: Mehrere Jungunternehmer haben sich Grundstücke mit Nutzungsbeschränkung im Gewerbegebiet gekauft. Die Nutzungsbeschränkung bezieht sich darauf, das dort keine Betriebsleiterwohnung errichtet werden dürfen („nur“ Ratsbeschluss vor 1-2 Jahren; steht nichts davon im Bebauungsplan). Dieses wurde im Grundbuch eingetragen. Es gibt aber einige die das gern möchten.
: Was können diese tun?
: Den 3 Firmen die dort schon länger ein Grundstück haben, dürfen dort jetzt eine Betriebsleiterwohnung bauen und machen das zurzeit.
: Mit freundlichen Grüßen
: Jan Münz