Abgeschickt von jakob am 17 November, 2009 um 14:17:52:
Eine Bestandsgarage (Sachsen) ist 8mx8m groß, mittlere Wandhöhe unter 3,00m. Eine Seite ist von der Grenze 0,5m entfernt.
Liegt eine Priviligierung vor (ohne Abstandsflächen)?
Ist eine Priviligierung abhängig von der Lage im Grundstück und der Fläche der Garage (wenn sonst die Angaben unter 3m mittlere Wandhöhe, 9m je Grundstückslänge erfüllt sind)?