Abgeschickt von Bauassessor am 09 Oktober, 2009 um 22:56:09:
Antwort auf: Wohnhaus im Aussenbereich von Simon Br. am 09 Oktober, 2009 um 13:12:15:
Hallo,
als Nebenerwerbslandwirt sind Sie in der Regel nicht priviligiert im Sinne des § 35 BauGB - und somit ist Ihr Vorhaben nicht zulässig. In einigen wenigen Fällen - bei großzügiger Verwaltung und Landwirtschaftskammen - gibt es rechtlich bedenkliche Ausnahmen - aber wo kein Kläger, da kein Richter.
: Servus verehrte Gemeinde,
: folgende Voraussetzungen:
: Mein Schwiegervater ist "Nebenerwerbslandwirt" in Bayern und hat ein Grundstück ca. 1 Tagwerk groß. Mit zwei genehmigungsfreien Hütten (Heuschober und Maschinenhalle) drauf. Sein Wohnhaus liegt ca. 1 km entfernt auf einem seperaten Grundstück.
: Jetzt möchten meine Frau und ich bzw. im weitesten Sinne der Schwiegervater dort noch ein Wohnhaus errichten. ca. 100 qm Grundfläche (brutto).
: Die Frage, die sich uns stellt:
: - Gehören wir mit einem Wohnhaus zum priviligierten Bereich?
: - Die sog. Hofstelle: ist dabei das Grundstück zu sehen, oder das Wohnhaus in dem er selber wohnt (das 1 km entfernte).
: Die entsprechenden Gesetzestexte habe ich bereits gelesen, habs aber nicht 100%ig verstanden.
: Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
: Simon