Re: Gewährleistung Fertiggarage


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 07 Oktober, 2009 um 17:29:16

Antwort auf: Gewährleistung Fertiggarage von wurli am 02 Oktober, 2009 um 13:08:25:

: Wie haben mit einem Bauträger ein schlüsselfertiges Doppelhaus gebaut. Teil des Auftrags war eine Garage, die als Fertigarage ausgeführt worden ist.
: Jetzt kurz vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistung, haben wir festgestellt, dass die Garage mehrere Risse hat. In einem senkrechten Riss dringt bei stärkerem Regen Wasser in die Garage ein.
: Nachdem wir dies gemahnt haben, haben wir nun von unserem Bauträger die Info erhalten, dass die Garage ja bereits im April 2004 geliefert wurde und damit die 5 Jahre lägst um sind.
: Im ersten Schreiben wurde noch von einer separaten Abnahme gesprochen, die es so nie gegeben hat, im zweiten Schreiben steht nun, dass es sich um ein separates Bauteil handelt und damit die Gewährleistung mit der Lieferung beginnt. Ist dies wirklich so, obwohl es nie eine Abnahme gab? Gilt so ein Riss, der eigentlich kaum sichtbar ist als versteckter Mangel, womit doch die 5-Jahres-Frist eh nicht gelten würde?

: Vielen Dank für die Hilfe


Werter Forumsteilnehmer,

zum Vertrag selbst schreiben Sie sehr wenig, weswegen ich aufgrund Ihrer derzeitigen Angaben davon ausgehen muss, dass es sich bei dem Vetrag um einen Grundstückskaufvertrag einschl. den darauf noch zu errichtenden Aufbauten [Grundstück mit Haus und Garage (zusammen) gekauft] handelt. Bei derartigen Verträgen handelt es sich dann um BGB-Verträge.

Auf derartige Verträge -die grundsätzlich beim Notar geschlossen werden müssen- haben Sie beim Kauf eines neuen Hauses von einem Bauträger in der Regel 5 Jahre Gewährleistung (Mängelhaftung).

Schauen Sie in Ihren notariellen Kaufvertrag, dort ist in der Regel alles gereglt.

Viele Notare gehen meist hin und halten in diesem Notarvertrag schriftlich fest, dass eine Abnahme zu machen ist und somit stattfinden muss. Wenn Sie Glück haben, dann ist dies in Ihrem Vertrag auch so.

Wenn es diese denn nun dann -so wie Sie es angeben- nie stattgefunden hat, dann ist Ihr Haus zunächst einmal nicht abgenommen worden.

Mit dem Tag der Abnahme fängt die Mängelhaftung an zu laufen.

Dies müsste sich aber sehr einfach nachprüfen lassen, denn dann müsste es ein Abnahmeprotokoll geben, welches Sie unterschrieben haben. Ein Hinweis noch, Architekten sind grundsätzlich nicht automatisch zur Unterschrift eines solchen Abnahmeprotokolls bevollmächtigt, es sei denn, Sie hätten dies wiederum in einem Vertrag mit dem Archtitekten schriftlich und rechtsverbindlich vereinbart.

Es gibt natürlich auch noch die so genannte fiktive Abnahmen die mit der so genannten Ingebrauchnahme vollzogen werden, die aber bei schlüsselfertigen Häusern als eher selten anzusehen sind.

Überlegen Sie parallel, wann Sie definitiv im Haus eingezogen waren, so mit allem "drum und dran", wie z. B auch der Ummeldung bei den Behörden etc. Ab dann würde -wäre im Vertrag nichts vereinbart- die Mängelhaftung anfangen zu laufen.

Schlussendlich gibt es bei VOB-Verträgen (den Sie Ihren Schilderungen entsprechend wohl eher nicht abgeschlossen haben) noch die Möglichkeit der Fertigstellungsmitteilung durch den Auftragnehmer. Dies bedeutet, dass er Ihnen mitteilt, dass die Leistung für die er beauftragt war in Gänze fertig gestellt ist und wenn Sie dann nicht innerhalb 12 Tagen widersprechen, dann gilt das Haus als abgenommen. Bei BGB-Verträgen scheidet diese Variante regelmäßig aus. Vereinbaren kann man natürlich vertraglich alles, weswegen Sie unbedingt einen Blick in den (Kauf-) Vertrag werfen sollten. Das läutert meist ungemein.

Zum Bauwerk:
Zu der Bauweise der Garage haben Sie nicht allzu viele Angaben gemacht, weswegen ich derzeit davon ausgehe, dass es sich bei dem Bauwerk wohl offensichtlich -entsprechend Ihrer Schilderungen- um eine Betonkonstruktion handeln wird.

Risse bis 0,3 mm sind in der Regel statisch unbedenklich, was nicht heißt oder heißen soll, dass diese ggf. nicht abzudichten seien, wenn schon bereits Wasser hindurchdringt.

Ferner entsteht in Verbindung mit dem Kohlendioxyd der Luft die Gefahr, dass es zur Karbonatisierung kommt, man kennt dies als Laie vielleicht als Kalkfahne oder auch aus Tropfsteinhöhlen (die Stalagtitenbildung, das sind die Kalksteine die dort meist und am ehesten von der Decke herunter hängen).

Dadurch kommt es zwar zur so genannten Selbstheilung des Risses, bedeutet, der Riss wird ggf. womöglich je nach Form und Zustand von selbst irgendwann dicht sein, sieht aber unschön aus.

Weiterhin kann die Bewehrung je nach Größe des Risses anfangen zu rosten, was weitere Absprengungen an der Fertiggarage zur Folge haben könnte, weil dies wie ein Sprengforgang funktioniert. Man kennt dies von alten Balkonen wo die Betonecken und Kanten meist weggeplatzt sind und die Bewehrun frei liegt und vor sich hin rostet.

Betonbauwerke müssen natürlich wesentlich länger halten als die 5 Jahre. Sollte dies in Frage zu stellen sein und die Mängel so schwerwiegend sein das dies in Frage gestellt werden kann oder in Frage zu stellen ist, so wäre es mithin mitunter offensichtlich, dass Mängel vorliegen für die sodann gehaftet werden muss bzw. zu haften ist.

Dies alles wäre natürlich -auch vor Ort- zu prüfen.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet sind Bauunterlagen gesichtet wurden oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.





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