Abgeschickt von Anders Leben am 07 Oktober, 2009 um 17:09:40:
Antwort auf: Sichtschutzzaun zum Nachbarn (H�he/L�nge) von Rossi am 05 Oktober, 2009 um 19:22:34:
Zentraler Punkt duerfte hier ansonsten die Verjaehrung des Anspruchs auf Beseitigung (Absenkung) sein (§ 3 Nachbarrechtsgesetz SH, evtl. Spezialregelungen zur Einfriedigung). Falls ueberhaupt ein solcher Anspruch entstanden waere, wuerde ich die Verjaehrung nach zwanzig Jahren ungeprueft vermuten.