Abgeschickt von Hering am 30 September, 2009 um 13:25:17
Antwort auf: WA, Bäckerei und Lärmbelastung von AJ am 29 September, 2009 um 13:11:38:
Hallo,
also zu folgender Frage:
"Kann B trotzdem belangt werden, weil der Lärmemissionspegel einen bestimmten Wert - insbesondere nachts - überschreitet?"
Ja, aber hier würde ich den Zivilrechtsweg einschlagen wenn Rechtsschutz besteht (wg. Lärmgutachten = teuer), ansonsten die Behörde verpflichten einzuschreiten (Verwaltungsverfahren ist billiger aber vielleicht nicht so....effektiv...).
Grüße
Bernhard Hering