Abgeschickt von Gast am 29 September, 2009 um 17:39:13:
Antwort auf: Rücktritt v. Bauvertrag wg. verschwiegener Insolvenz? von D. Walden am 25 September, 2009 um 23:59:26:
Nach § 8 2. (1) VOB/B kann der Auftraggeber einen Vertrag kündigen, wenn zulässigerweise ein Insolvenzverfahren beantragt ist. Grundsätzlich kann also eine Kündigung beim VOB-Vertrag auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Hier besteht natürlich das Risiko, dass der Antrag "zulässigrweise" gestellt sein muss. Stellt sich später etwas anderes heraus, kann das teuer werden.