Abgeschickt von Anders Leben am 11 September, 2009 um 09:34:56:
Antwort auf: Re: Gartenhaus, Grenzbebauung, 3 Tage Frist? von Anders Leben am 11 September, 2009 um 09:31:28:
Ach so: Ich gehe von ganz normalen Einzeleigentümern aus (nicht von Mitgliedern einer WEG o.ä.)
: Was für einen Quatsch, den Ihr Nachbar da betreibt (zumindest wenn Ihr Fall in NRW spielt).
: Schauen Sie mal bei dem Link nach (auch über NRW hinaus).
: Und so schnell verwirken Sie Ihre Nachbarrechte nicht - mehr als einen Monat ab Kenntnisnahme von einer illegalen Baumaßnahme würde ich aber auch keinesfalls warten.
:
: : Hallo,
: : mein Nachbar hat einen Garten, ca. 4,50 meter breit und 8 lang und möchte ein Gartenhaus mit ca. 4x3m
: : reinsetzen.
: : Damit stoßt er an die Grenzbebauung an, das heißt der Abstand zum Zaun 3er Nachbarn beträgt nur noch ca. 20 cm.
: : Wegen des geringen Abstandes hat er es über einen Zettel mittgeteilt ob man einverstanden ist oder nicht.
: : Der Zettel hängt 3 Tage aus und wer nicht Unterschreibt ist automatisch einverstaden.
: : Meine Fragen:
: : 1. Die 3 Tagesfrist ist mir zu kurz übers Wochenende,
: : darf man das überhaupt?
: : 2. Wer nicht unterschreibt hat sich somit enthalten und ist automsatisch einverstanden, ist das rechtlich richtig?
: : Ich bin in der Meinung das er meine schriftliche Zustimmung benötigt-
: : 3. Was passiert wenn ich nicht unterschreibe?
: : Darf er das Große Gartenhaus einfach aufbauen?
: : MfG
: : Herbert