Abgeschickt von Sepp am 10 September, 2009 um 21:55:47:
Antwort auf: Privilegierte Landwirtschaft von Georg am 10 September, 2009 um 19:09:42:
Hallo,
für eine Baugenehmigung im Außenbereich ist erforderlich, dass das Gebäude einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Es muss also nicht nur eine Landwirtschaft vorliegen, sondern ein landwirtschaftlicher Betrieb. Unser Landratsamt hier geht von der Betriebseigenschaft aus, wenn mindestens 10% des Einkommens aus der Landwirtschaft stammen