Abgeschickt von Matthes13 am 07 September, 2009 um 13:03:24
ORT: Bremen
Guten Tag!
Wir haben ein 3-Parteienhaus mit innenliegendem Treppenhaus, wovon das EG, I.OG + II.OG von abführen. Im II.OG befindet sich außerhalb der Wohnung in der Decke des innenliegenden Treppenhaus eine Glasfläche zum nichtbenutzten Spitzboden (Höhe i.d. Spitze 1,75m - 45° Dachneigung). Diese dient als Tagesbeleuchtung (in der oberhalb vorhandenen Dachhaut sind lichtdurchlässige Glasziegel gesetzt).
Der Sptzboden soll nun ausgebaut werden (so wie er ist - gilt also nicht offiziell als Wohnraum, soll aber von der Wohnung im II.OG durh eine eigene Bodenluke innerhalb der Wohnung mitgenutzt werden).
Meine Frage: Darf ich die Glasfläche zum Flur dichtmachen ??? Ist es hier nicht ein notwendiger Treppenraum mit Rettungsweg ??? Gilt dieses Oberlicht/Glasfläche als notwendiger Rettungsweg ???
Für Antworten (am besten mit Rechtsbezug) wäre ich überaus dankbar!!!!
Danke, MfG, Matthes.