Re: Nutzungsentschädigung


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Abgeschickt von Gast am 17 August, 2009 um 11:26:43:

Antwort auf: Nutzungsentschädigung von Bob der Baumeister am 15 August, 2009 um 14:19:22:

Hm, ich versuch mal, es allgemein zu fassen:

Macht ein Auftraggeber zur Abwehr eines eingeklagten Werklohnanspruchs Zurückbehaltungsrechte geltend, kann er erfolgreich nicht Klageabweisung beantragen, sondern "nur" eine Verurteilung Zug um Zug, also Zahlung nach Beseitigung. Wird die Klageabweisung beantragt, verliert der Beklagte entsprechend teilweise. Um sicher Kosten zu vermeiden, muss man also sofort nach Klageerhebung die Verurteilung Zug um Zug beantragen und im Übrigen anerkennen.

Ansonsten haben Gerichte natürlich auch keine Lust, Prozesse ewig zu führen. Bei der Nutzungsentschädigung kommt es natürlich darauf an, welche Ansprüche der Beklagte mit der Aufrechnung geltend macht. Es müssen ja unmittelbare Zahlungsansprüche gegen den Kläger sein, wahrscheinlich Schadensersatzansprüche. Es kommt zum Beispiel vor, dass durch erhebliche Mängel ein Bau insgesamt oder zum Teil nicht bewohnbar ist. Hier kann man eine Nutzungsentschädigung für die nicht mögliche Nutzung geltend machen. Die Höhe bestimmt sich nach dem tatsächlichen Schaden und kann unter Umständen anhand der Miete ermittelt werden.




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