Abgeschickt von Bauassessor am 18 Juli, 2009 um 21:28:15:
Antwort auf: Grundflächenzahl von HeinzWilfried am 17 Juli, 2009 um 12:36:50:
Hallo,
ich meine B-Planänderung. Und das heißt: die Gemeinde muss tätig werden. Wenn's schnell geht: 6 bis 12 Monate. Üblicherweise aber 1,5 bis 2 Jahre.
Oder aber den eigenen Bauplan so abändern, dass alles passt. Oder aber mal anfragen, ob eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB möglich wäre.
: Hallo Bauassessor,
: ich danke für die Zuschrift. Ich werde alles tun, um die Angelegenheit schnellstens zu erledigen - daher Planänderung! OK - aber was heißt denn Planänderung?? Muss ich meinen Bauplan ändern oder meinen Sie die B-Plan-Änderung?