Abgeschickt von Jackson am 16 Juli, 2009 um 09:10:06
Hallo,
ist in die zulässige Länge der "Grenzbebauung" (9,0m bzw.15,0m) eine best. Garage einzurechnen, für die bei der Baugenehmigung eine Abweichung von den Abstandsflächen erteilt wurde?
Danke J.