Abgeschickt von Bauassessor am 14 Juli, 2009 um 21:40:46:
Antwort auf: Ist Bad rechtlich Wohnraum? von Malorny am 14 Juli, 2009 um 15:12:00:
Was steht denn in der Baugenehmigung? Normalerweise handelt es sich gem. Bauordnung bei einem bad immer um einen Wohnraum - aber wenn das Bad "nur" als Kellerraum genehmigt wurde, kann die Antwort auch anders ausfallen.
: Ich möchte einen bisher als Zusatzbad genutzen Kellerraum unter einer Eigentumswohnung der Wohnung als WOhnraum über eine Wendeltreppe anschließenn.
: Normalerweise bräuchte ich dafür keine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, wenn der Raum in seiner Badnutzung als Wohnraum definiert ist. Denn dann wären Ansprüche der Gemeinschaft bereits verjährt.
: Wie sehr ihr das?
: Danke Gruß
: THomas