Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2009 um 10:26:56
Antwort auf: Bauantrag NRW: nach welche Verordnung Wohnfläche berechnen? von Rapil am 06 Juli, 2009 um 08:16:12:
: Hallo,
: nach welcher Vorschrift wird eigentlich für einen Bauantrag in NRW die Wohnfläche berechnet?
: Rapil
Der Begriff "Wohnfläche" ist nur in der "Wohnflächenverordnung" definiert. Dementsprechend kann auch nur danach die Wohnfläche ermittelt werden. Früher gab es mal eine zweite Berechnungsverordnung, die aber in Bezug auf die Wohnflächenermittlung überholt worden.