Abgeschickt von martin am 01 Juli, 2009 um 21:32:25
Antwort auf: Terrassenüberdachung in Brandenburg von pohl am 01 Juli, 2009 um 10:30:49:
Gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 10 der aktuellen Brandenburger Bauordnung sind "von der Außenwand eines Gebäudes...errichtete...Überdachungen mit nicht mehr als 20 qm Grundfläche und 75 m umbauten Raum" genehmigungsfrei. Das sagt aber noch nichts über die planungsrechtliche Zulässigkeit (B-Plan, etc.) aus.
Gruss, Martin
: ich möchte meine terrasse überdachen. muß ich dafür, bei 15 qm, eine baugenehmigung haben?