Abgeschickt von Shayleigh am 15 Juni, 2009 um 11:11:40
Wie streng sind die Bestimmungen der VOB bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auszulegen? Muss ein Angebot immer vollständig (Produktangaben, Eignungsnachweise, Zulassungen etc.) vorliegen oder dürfen solche Details auch im Rahmen von Nachverhandlungen/Bietergesprächen nachgereicht werden?