Abgeschickt von Anders Leben am 02 Juni, 2009 um 15:03:31:
Antwort auf: Bwusst falsch gewälte Baumaterialien von Andreas Ziegler am 28 Mai, 2009 um 13:55:06:
Wenn der Fall so einfach liegt, wie Sie es sagen, wird es Baugefährdung (§ 319 StGB) und/oder Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB), vielleicht auch noch Betrug (§ 263 StGB).
Die Wirklichkeit ist aber meist nicht so eindeutig.